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   BFH, 30.01.2006 - III B 147/05   

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https://dejure.org/2006,14331
BFH, 30.01.2006 - III B 147/05 (https://dejure.org/2006,14331)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2006 - III B 147/05 (https://dejure.org/2006,14331)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - III B 147/05 (https://dejure.org/2006,14331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 132; ; FGO § 155; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    NZB: Verfahrensmangel - Übergehen von Beweisanträgen

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels; Hinweis auf die Abweichung von einem Beweisbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.06.2002 - XI B 210/01

    Darlegung - Verfahrensrüge - Sachverhaltsaufklärung - Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BFH, 30.01.2006 - III B 147/05
    Das Erfordernis entsprechender Darlegungen gilt auch dann, wenn das FG bereits einen Beweisbeschluss erlassen hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1999 VII B 332/98, BFH/NV 2000, 75, und vom 21. Juni 2002 XI B 210/01, juris).
  • BFH, 05.02.1999 - XI B 14/98

    Verfahrensmangel; mangelnde Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 30.01.2006 - III B 147/05
    Dazu hätte die fachkundig vertretene Klägerin nicht nur dartun müssen, warum sich die Notwendigkeit einer Beweiserhebung auch ohne einen entsprechenden Antrag dem FG hätte aufdrängen müssen, sondern auch, warum sie nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (BFH-Beschluss vom 5. Februar 1999 XI B 14/98, BFH/NV 1999, 961).
  • BFH, 03.12.2002 - X B 26/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 30.01.2006 - III B 147/05
    Dazu hat es für die Beteiligten unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es den Beweisbeschluss als erledigt betrachtet (Beschluss des BFH vom 3. Dezember 2002 X B 26/02, BFH/NV 2003, 343).
  • BFH, 08.03.2001 - III B 94/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung der Verfahrensrüge - Aufklärungspflichten

    Auszug aus BFH, 30.01.2006 - III B 147/05
    Denn bei dem Übergehen eines Beweisantrags handelt es sich um einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, auf deren Einhaltung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung verzichtet werden kann (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 8. März 2001 III B 94/00, BFH/NV 2001, 1036).
  • BFH, 09.08.1999 - VII B 332/98

    Zeugnisverweigerungsrecht - Aussageverweigerungsrecht - Handel mit unversteuerten

    Auszug aus BFH, 30.01.2006 - III B 147/05
    Das Erfordernis entsprechender Darlegungen gilt auch dann, wenn das FG bereits einen Beweisbeschluss erlassen hat (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. August 1999 VII B 332/98, BFH/NV 2000, 75, und vom 21. Juni 2002 XI B 210/01, juris).
  • BFH, 11.04.2007 - III B 186/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung der Sachaufklärungspflicht

    Auch hat der Kläger nicht dargetan, aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung hätte aufdrängen müssen, nachdem er --wie dargelegt-- seinen Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht aufrechterhalten hat (Senatsbeschluss vom 30. Januar 2006 III B 147/05, BFH/NV 2006, 968).
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